Tradition und Moderne

✦ Beratung

Ev. Verwaltungsamt im Kirchenkreis Duisburg
Abt. Bau- und Liegenschaften
Am Burgacker 14–16,
47051 Duisburg
Telefon: 0203 2951-3533 und 0203 2951-3534
Fax: 0203 2951-4193
E-Mail: friedhof@kirche-duisburg.de

Beerdigung

Zuführung des menschlichen Leichnams zu den Elementen als Erdbestattung.

Beisetzung

Eine Beisetzung ist die Übergabe der in einer Urne verschlossenen Aschenreste in die Erde oder einen anderen dafür bestimmten Platz.

Bestattung

Eine Bestattung (Zuführung des menschlichen Leichnams zu den Elementen - Erde, Feuer und Wasser) wird entweder als Erdbestattung (Beerdigung) oder als Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung durchgeführt.

Gebühren

Zur Finanzierung der Aufgaben auf dem Friedhof müssen Friedhofsträger auf der Grundlage einer Friedhofsgebührensatzung Gebühren erheben.

Grab

Ein Grab ist der Teil der Grabstelle, der der Aufnahme einer menschlichen Leiche oder der Aschenurne dient.

Grabfeld

Der Friedhof wird durch Haupt- und Nebenwege in Grabfelder unterteilt, die wiederum durch Wege, die zu den einzelnen Grabreihen und Gräbern führen, unterteilt werden.

Grabpflege

Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich u. a. die Verpflichtung, die Gräber zu pflegen, wobei jedoch bestehende Gestaltungsvorschriften für den Friedhof zu beachten sind. Die nutzungsberechtigte Person kann ihrer Verpflichtung zur Grabpflege auch nachkommen, indem sie die Grabpflege einer dritten Person überträgt. Bei Gemeinschaftsgrabanlagen und pflegefreien Grabstellen übernimmt der Friedhofsträger die Anlage und Unterhaltung.

Grabmal

Die nutzungsberechtigte Person ist berechtigt, mit Genehmigung des Friedhofsträgers ein Grabmal auf dem Grab zu errichten, an dem sie ein Nutzungsrecht besitzt. Bei der Auswahl des Grabmals sind die für den Friedhof erlassenen Gestaltungsvorschriften zu beachten. Im Gegensatz zum Nutzungsrecht bestehen am Grabmal Eigentumsrechte, die vererbbar sind.

Grabstelle

Eine Grabstelle ist ein für Bestattungen oder Beisetzungen vorgesehener, genau bestimmter Teil des Friedhofsgrundstücks mit dem darunterliegenden Erdreich. Eine Grabstelle kann mehrere Gräber umfassen.

Kolumbarien

Urnen können auf einem Friedhof auch in Urnennischen (Kolumbarien) beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit werden die Urnen durch den Friedhofsträger aus den Urnennischen entnommen und an einen von dem Friedhofsträger festgelegten Ort auf dem Friedhof verbracht.

Nutzungsrecht

Ein Nutzungsrecht wird an einem räumlich bestimmten Teil der öffentlichen Sache Friedhof vergeben (Grabstelle). Es kann nur mit schriftlicher Zustimmung der künftigen nutzungsberechtigten Person vergeben werden. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Bestattung einer Leiche oder zur Beisetzung einer Urne in einem Grab. Außerdem umfasst das Nutzungsrecht die Verpflichtung zur Grabpflege und das Recht, ein Grabmal auf der Grabstelle zu errichten.